Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten

Hamburg Tourismus

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Der Deutsche Tourismusverband e. V. (DTV) informiert darüber, dass am 13. Mai das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenhalts in der Stadt" in Kraft getreten ist. Teil des Gesetzpaketes ist eine geänderte Baunutzungsverordnung. Darin wird erstmals klargestellt, dass Ferienwohnungen und -häuser in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise als „nicht störende Gewerbebetriebe“ oder „kleine Beherbergungsbetriebe“ erlaubt sein können. In reinen Wohngebieten können sie als „kleine Beherbergungsbetriebe“ genehmigungsfähig sein, vorausgesetzt die Wohnnutzung überwiegt. Der DTV begrüßt, dass mit der geänderten Baunutzungsverordnung Ferienwohnungen in Wohngebieten auf eine sichere gesetzliche Grundlage gestellt werden und die Kommunen nun erstmals über die Bebauungspläne steuern können, wo Ferienwohnungen und -häuser zulässig sein sollen. Der vollständige Gesetzestext steht hier als Download zur Verfügung: Gesetz Städtebaurecht_bgbl117s1057_75206

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